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  1. Dies ist der Fall bei amtlichen Werken sowie Werken, bei denen die urheberrechtliche Schutzfrist abge laufen ist. Unter welchen Voraussetzungen dies im Einzelnen der Fall ist, wird nachfolgend erläutert.

  2. Ebenso irrelevant ist die Unterscheidung zwischen personenbezogenem und nicht-personenbezogenem Archivgut. Denn für beide Mengen des Archivguts ist denkbar, dass diese im Einzelfall Archivalien …

  3. Der Sachstand informiert über die Entwicklung des deutschen Urheberrechts an privaten Norm-werken und beleuchtet die Rolle des Deutschen Instituts für Normungen e.V. (DIN) in dem Ent …

  4. Bis vor Kurzem habe ich einige meiner Editionen auch als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Das habe ich inzwischen eingestellt, weil sie immer wieder ohne meine Zustimmung weiterverbreitet …

  5. Amtliche Informationen 63 a) Amtlich verfaßte Leitsätze 63 b) Amtliche Veröffentlichungen i. S. d. § 5 H UrhG 63 aa) Vergleich mit privaten Werken 63 bb) Vergleich mit amtlichen Werken, die nicht von § 5 …

  6. Wie sieht es mit Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen der Europäischen Gemeinschaft und ausländischen amtlichen Werken aus?

  7. Aus diesem Grund führt die amtliche Bekanntmachung von Banknoten, Münzen, Postwert-zeichen, Wappen oder sonstigen künstlerischen gestalteten Hoheitszeichen, amtlichen Bau-werken, …